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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Despire Medienagentur GbR

Vertreten durch Lars Michalsky & Demian Alexander Venzke


1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Despire Medienagentur, nachfolgend
in Kurzform „Despire“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Despire nur nach gesonderter und
schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Despire und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden,
sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Despire erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Entwicklung, Gestaltung und Produktion von Werbemedien sowie
Medien-Planung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den
Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Despire.


2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an
Despire auszuhändigende Briefing. Wird Despire das Briefing vom Kunden mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt
Despire über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder
fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-
Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende
Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Despire, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Despire resultiert daraus nicht. Dies
gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder
nicht eintreten.


3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im
vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Despire im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese
Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die
vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an
Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener
Abmachungen bei Despire.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das
Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Despire darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für
Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte
Vereinbarung zwischen Despire und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten von Despire dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Despire vom
Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt,
honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Despire.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht Despire ein Auskunftsanspruch zu.


4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Despire ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht
zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Kosten für die Werbemittelvorbereitung oder Werbemittelproduktion, welche Despire auftragsbezogen auf eigene Rechnung
einkauft, werden jeweils gesondert ausgewiesen und als verauslagte Kosten an den Kunden in tatsächlich entstandener Höhe
zuzüglich 17,65% Service-Fee berechnet.
4.3. Stellt der Hersteller die Rechnung für die Werbemittelproduktion auf den Namen des Kunden aus, wird diese vom Hersteller an
Despire zur Prüfung weitergeleitet. Despire leitet die geprüften Rechnungen zur direkten Bezahlung an den Auftraggeber weiter.
Das gleiche gilt für die Produktion von Lithographien, Fotos etc. Als Bearbeitungshonorar erhebt Despire 17,65 % (Service-Fee) auf
die Nettosumme dieser Fremdleistungen.
4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Despire dem Kunden
Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für
den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Despire verfügbar sein.
4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich Voraussetzungen
für die Leistungserstellung ändern, werden die Despire dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und Despire von
jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.6. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann Despire unabhängig von der Möglichkeit,
einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages
entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
4.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der
gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.


6. Geheimhaltungspflicht
6.1. Despire ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng
vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem
Stillschweigen zu verpflichten.


7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt Despire alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle
Arbeitsunterlagen werden von Despire sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen
Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur
nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Despire erteilen.


8. Sorgfaltspflicht
8.1. Despire wird die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch
wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch die Agentur an Dritte in jedem Fall das Interesse des
Auftraggebers vorgeht.
8.2. Despire verpflichtet sich, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu
beauftragen. In diesem Sinne haftet die Agentur auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.


9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Despire erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden
getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des
Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. Despire ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen,
sofern diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Despire von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der
Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Despire beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden
in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Despire für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung
durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache die Kosten hierfür der Kunde.
9.2. Despire haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des
Kunden. Despire haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im
Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.3. Despire haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Höhe
der Haftung von Despire ist auf den einmaligen Ertrag der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Die Haftung von
Despire für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem
Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen
Pflichten ergibt.


10. Verwertungsgesellschaften
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA
abzuführen. Werden diese Gebühren von Despire verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis Despire zu
erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen
Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom
Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der
Kunde zuständig und selbst verantwortlich.


11. Leistungen Dritter
11.1. Despire ist berechtigt, die ihr übertragenden Aufgaben selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
11.2. Von Despire eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde
verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Despire eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss
des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Despire weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu
beauftragen.


12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
12.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Despire
angefertigt werden, verbleiben bei Despire. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert
werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem
Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.


13. Bereitstellung von Applikationen
13.1. Im Falle eines Projektes im Bereich der Apperstellung für mobile Endgeräte, verpflichtet sich Despire dazu die Applikation nach
bestem Wissen und Möglichkeiten umzusetzen und nach den im Vertrag vereinbarten Positionen zu testen. Für im nachhinein
durch Hardware,- oder Softwareänderungen verursachte Schäden haftet Despire nicht.
13.2. Despire hat den Kunden darauf hinzuweisen wenn das Projekt, oder Projektteile eine bewusste Ablehnung durch das Reviewteam
der Firma APPLE INC. , oder einen Verstoß gegen die Review Guidelines hervorrufen können. Für eine Nichtveröffentlichung der
Applikation im AppStore, trägt der Kunde die Haftung und erklärt sich dazu bereit die benötigten Leistungen zur Anpassung der
Applikation entsprechend zu honorieren.


14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
14.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der
Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende
gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine
Kündigung bedarf der Schriftform.


15. Streitigkeiten
15.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen
der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine
außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und Despire geteilt.


16. Schlussbestimmungen
16.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
16.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
16.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
16.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Despire in Bremen.
16.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten,
die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung
bekannt gewesen wäre.


Despire Medienagentur GbR
Lars Michalsky & Demian Venzke
Rigaer Str. 1
28217 Bremen
Zuständige Kammer: IHK
Verliehen durch: Bremen
Steuernummer (StNr): 73/536/37406
Stand: April 2011

 

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